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   OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03   

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https://dejure.org/2004,9540
OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03 (https://dejure.org/2004,9540)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2004 - 1 U 185/03 (https://dejure.org/2004,9540)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2004 - 1 U 185/03 (https://dejure.org/2004,9540)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 287 ZPO
    Haftung des Rentenberaters: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen einer falschen Rentenauskunft und einer Aufhebungsvereinbarung für einen Arbeitsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzverpflichtung eines Rentenberaters bei Schlechterfüllung eines Auftrags; Ursachenzusammenhang von Falschauskunft des Rentenberaters und einem Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber; Anforderungen an gerichtlichen Nachweis bei der Kausalität

  • Judicialis

    ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Ursächlichkeit der Falschauskunft eines Rentenberaters für eine Vereinbarung über die Aufhebung eines Arbeitsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
    Nach § 287 ZPO reicht für die richterliche Überzeugung eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2000, 2814, 2815; NJW 2004, 444, 445).
  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
    Die Klägerin hat bei der in der Berufungsverhandlung nach § 287 Abs. 1 S. 3 ZPO durchgeführten persönlichen Anhörung (BGH NJW 2003, 3049, 3051) überzeugend dargelegt, dass sie in Kenntnis der ihr in Wirklichkeit zustehenden geringeren Renteneinkünfte ihre Erwerbstätigkeit fortgesetzt hätte.
  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
    Nach § 287 ZPO reicht für die richterliche Überzeugung eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2000, 2814, 2815; NJW 2004, 444, 445).
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