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OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 287 ZPO
Haftung des Rentenberaters: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen einer falschen Rentenauskunft und einer Aufhebungsvereinbarung für einen Arbeitsvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzverpflichtung eines Rentenberaters bei Schlechterfüllung eines Auftrags; Ursachenzusammenhang von Falschauskunft des Rentenberaters und einem Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber; Anforderungen an gerichtlichen Nachweis bei der Kausalität
- Judicialis
ZPO § 287
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287
Ursächlichkeit der Falschauskunft eines Rentenberaters für eine Vereinbarung über die Aufhebung eines Arbeitsvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 22.07.2003 - 8 O 7/03
- OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
Nach § 287 ZPO reicht für die richterliche Überzeugung eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2000, 2814, 2815; NJW 2004, 444, 445). - BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02
Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
Die Klägerin hat bei der in der Berufungsverhandlung nach § 287 Abs. 1 S. 3 ZPO durchgeführten persönlichen Anhörung (BGH NJW 2003, 3049, 3051) überzeugend dargelegt, dass sie in Kenntnis der ihr in Wirklichkeit zustehenden geringeren Renteneinkünfte ihre Erwerbstätigkeit fortgesetzt hätte. - BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99
Haftung des Steuerberaters
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2004 - 1 U 185/03
Nach § 287 ZPO reicht für die richterliche Überzeugung eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2000, 2814, 2815; NJW 2004, 444, 445).